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Neben unserem Bildungsauftrag sind wir für Sie ein zuverlässiger und verständnisvoller Ausbildungspartner. Wir hören aufmerksam zu, begleiten und beraten Sie auch in schwierigen Phasen und Situationen. Mit Unterstützung von verschiedenen Fachpersonen werden Sie Ungeklärtes oder Konflikte aus eigenen Kräften angehen und lösen lernen.

Lernende in der Grundbildung
Lernende, die aus wichtigen Gründen wie z.B. Krankheit oder Unfall den Unterricht nicht besuchen können, melden sich am Abwesenheitstag vor Schulbeginn via Teams bei den betreffenden Lehrpersonen ab und reichen nach Wiederaufnahme des Unterrichtes eine von Berufsbildnerin / Berufsbildner sowie gesetzlicher Vertretung unterzeichnete Abwesenheitsmeldung ein. Trifft diese zu spät ein oder liegt der Lehrperson keine vor, werden die Absenzen als unentschuldigt im Zeugnis eingetragen. Allfällige Arztzeugnisse sind direkt den betreffenden Lehrpersonen vorzulegen.

Lernende in einem Brückenangebot
Der Besuch der Berufsschule ist mit der Ausbildungsvereinbarung, die du und deine Eltern unterschrieben haben, obligatorisch. Wenn du krank bist oder für einen besonderen Anlass den Unterricht nicht besuchen kannst, musst du dies gemäss Absenzenordnung melden. Die Absenzenordnung der Brückenangebote erhältst du am ersten Schultag von deiner Klassenlehrperson.

Adressänderungen müssen online gemeldet oder im Sekretariat persönlich mitgeteilt werden.

Unsere internen Fachpersonen bei unserer Beratungsstelle sind unter der Nummer 078 779 81 33 erreichbar.

Die Berufsmaturität vermittelt leistungsstarken Lernenden (BMS 1 lehrbegleitend) und Berufsleuten (BMS 2 Vollzeit, Teilzeit) eine erweiterte Allgemeinbildung und bereitet sie auf ein Studium an der Fachhochschule FH oder an einer weiterführenden Bildungsinstitution vor.

Das Bildungszentrum Emme führt Vorbereitungskurse auf die Berufsmaturität nach der Lehre (BMS2) durch.
Weitere Informationen siehe:

Für den Fall, dass Probleme bezüglich Unterricht, Notengebung oder Disziplinarmassnahmen auftreten, bitten wir Sie, wie folgt vorzugehen: Suchen Sie zuerst das Gespräch mit Ihrer Lehrperson und wenden Sie sich anschliessend an die Abteilungsleitung. Verfügungen können innert 30 Tagen schriftlich begründet bei der Schulleitung angefochten werden.

Alle Lernenden sind für das eigene BYOD-Gerät verantwortlich, (BYOD = Bring your own device). Die Anforderungen sind jeweils bei den Berufen auf dieser Website aufgeführt. Microsoft Office 365 wird gratis für die Dauer der Lehrzeit angeboten.

Wir verweisen auf die folgenden gesetzlichen Grundlagen:

  • Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG) Art. 17

  • Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) Art. 54

  • Interne Regelungen zum Disziplinarwesen

Schuljahr 2024/25

FerienWochevon bis und mit
Schulbeginn33Montag, 12. August 2024
Herbstferien39 – 41Montag, 23. September 2024Freitag, 11. Oktober 2024
Winterferien52 – 01Montag, 23. Dezember 2024Freitag, 3. Januar 2025
Sportferien07Montag, 10. Februar 2025Freitag, 14. Februar 2025
Frühlingsferien14 – 16Montag 31. März 2025Montag 21. April 2025
Sommerferien28 – 32Montag, 7. Juli 2025Freitag, 8. August 2025

Der Ferienplan für das neue Schuljahr wird jeweils im Mai publiziert. Den aktuellen Ferienplan können Sie hier herunterladen:

  • Gründonnerstag: Nachmittags 3 Lektionen, Förderkurse fallen aus

  • Karfreitag

  • Ostermontag

  • Tag vor Auffahrt: Nachmittags 3 Lektionen, Förderkurse fallen aus

  • Auffahrt

  • Freitag nach Auffahrt

  • Pfingstmontag

  • Solennität Burgdorf ganzer Tag schulfrei

Jedes Jahr bieten wir Frei- und Fachkurse an. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, teilweise kostenlos neues Wissen und zusätzliche Fertigkeiten zu erwerben oder Kenntnisse zu erweitern.

Hier geht es zum aktuellen Kursangebot für Lernende:

Förderkurse sind individuelle Lernhilfen mit den Schwerpunkten Sprache, Mathematik, Lern- und Arbeitstechnik sowie in berufskundlichen Fächern. Falls Sie bereits bei Lehrbeginn Lücken in der Vorbildung feststellen, setzen Sie sich mit Ihrer Klassenlehrperson in Verbindung. Diese wird Sie gerne beraten.

Bitte helfen Sie mit, unser Schulhaus und die Umgebung sauber zu halten. Entsorgen Sie Abfall in den dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen.

Im Schulhaus und in der Mensa gilt Rauchverbot, rauchen Sie ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Zonen. Danke.

Im Verlauf des 1. Lehrjahres laden wir zu Informationsanlässen ein und orientieren über die Schwerpunkte und Abläufe während der Ausbildung, die Zusammenarbeit unter den Ausbildungspartnern, die Erwartungen an die Lernenden und Weiteres.

Das Schulhaus ist ein Arbeits- und Lernort und verlangt dementsprechende Kleidung.

Vorbereitungskurse auf die Berufsmaturität nach der Lehre: Prüfungsfreie Aufnahme für die BMS 2 und Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung.

Die Auflösung eines Lehrvertrags ist durch den Lehrbetrieb dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu melden. Lernende dürfen nach der Lehrvertragsauflösung und ohne gültigen Lehrvertrag den Berufsfachschulunterricht während max. drei Monaten weiter besuchen.

Alle Lernenden erhalten nach Lehrbeginn (bis spätestens zu den Herbstferien) einen Lernendenausweis. Dieser berechtigt an verschiedenen Orten zu Vergünstigungen bei Eintritten und Einkäufen (z.B. Sportveranstaltung, Schwimmbad, Buchhandlung, Kino etc.)

Lernkontrollen geben über den aktuellen Leistungsstand der Lernenden Auskunft. Sie werden in der Regel im Voraus angekündigt. Die Lehrpersonen informieren die Lernenden über die Inhalte, den Notenschlüssel und die Bewertungskriterien.

Den Lernenden wird aufgrund einer kantonalen Vorgabe jeweils im Herbst eine Materialgeldpauschale für das aktuelle Schuljahr in Rechnung gestellt. Das Materialgeld deckt einen Teil der Kosten für das Schulmaterial, z.B. Anschauungsmaterial, Ordner, Register, Notizpapier, Schreibblöcke.

In unseren Mensen finden Sie ein reichhaltiges Angebot an warmen und kalten Speisen zu vernünftigen Preisen.

Lernende mit einer Beeinträchtigung können Nachteilsausgleich beantragen. Nachteilsausgleiche können nur bewilligt werden, wenn die Beeinträchtigung durch eine anerkannte Fachstelle schriftlich bestätigt wird.

Montag – Freitag

07.30 – 12.00 Uhr

Montag, Dienstag und Freitag

13.00 – 16.00 Uhr

Mittwoch- & Freitagnachmittag ist das Sekretariat in Burgdorf geschlossen.

Montag – Freitag

07.30 – 11:30 Uhr

In der Nähe der Schulanlagen stehen nur öffentliche und kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.

Setzen Sie hier ihr Passwort zurück

Bitte beachten Sie:
Damit «Passwort Reset» der EDUBERN genutzt werden kann, muss Ihre Mobiltelefonnummer im Evento erfasst sein. 

Es gelten folgende Richtlinien für Ihr neues Passwort:
- Mindestens 8 Zeichen lang
- Beinhaltet Zeichen aus mindestens 3 der folgenden 4 Kategorien: Grossbuchstaben (A-Z) Kleinbuchstaben (a-z)
Ziffern (0-9) Nichtalphabetische Zeichen (z.B. !, $, #, % )
- Darf nicht den Kontonamen des Benutzers oder Teile des vollständigen Namens des Benutzers enthalten, die mehr als zwei aufeinanderfolgende Zeichen enthalten.

 

Allgemeinbildung: Das QV findet in der Kalenderwoche 24 statt.

Berufskenntnisse und praktische Arbeiten: Das QV findet im letzten Lehrjahr von Mitte Mai bis Ende Juni statt. Die Organisation obliegt den Organisationen der Arbeitswelt (OdA).

Das Rauchen auf dem Schulareal ist ausschliesslich in den dafür gekennzeichneten Zonen erlaubt.

Alle sind Teil eines Ganzen und übernehmen die Verantwortung für eigenes Handeln. Wir erwarten, dass sich alle an die Hausordnung halten und Sorge zu Inventar und zur Verfügung gestellten Materialien tragen. Auf dieser Seite finden Sie Regeln und Informationen zu Themen, die wichtig für Sie, für die Schule und für das positive Miteinander sind. 

Alle wichtigen Informationen zu Ihrer Ausbildung finden Sie auf dem SharePoint

Am bzemme finden keine organisierten Besuchstage statt. Berufsbildnerinnen & Berufsbildner sind jederzeit nach telefonischer Anmeldung für einen Unterrichtsbesuch willkommen.

  1. Semester Kalenderwoche 33 bis 04

  2. Semester Kalenderwoche 05 bis 27

Lernende, die aufgrund eines Arztzeugnisses nicht am Sportunterricht teilnehmen können, besuchen den Sportunterricht trotzdem und werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten beschäftigt.

Die finanzielle Unterstützung im Kanton Bern beruht auf dem Grundsatz, dass die Ausbildungsfinanzierung in erster Linie Sache der gesetzlichen Vertreter und der Lernenden selber ist. Sind die Mittel zur Finanzierung der Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten der Lernenden nicht ausreichend, deckt der Kanton den anerkannten Fehlbetrag mit Stipendien oder Darlehen. Weitere Informationen:

Anleitung:
1. Link öffnen
2. Kalenderdatum auf 12.08.2024 setzen
3. Unter Klasse den Stundenplan der entsprechenden Klasse aufrufen.

https://neilo.webuntis.com/WebUntis/?school=bzemme#/basic/timetable

anleitung_stundenplan.jpg

Das bzemme hilft talentierten Jugendlichen in Sport und Musik, den Ansprüchen in Berufsbildung und Talentförderung gerecht zu werden. Sie können damit ihre besonderen Fähigkeiten weiterentwickeln und gleichzeitig schulische und betriebliche Ziele erreichen. Berufs- und Talentausbildung finden so nebeneinander Platz. Eine Vereinbarung regelt das Verhältnis zwischen Talent, Schule und Lehrbetrieb. Aufgrund von Verstössen oder Leistungsschwächen im Beruf, in der Schule oder im Talentbereich kann die Förderung unter- oder abgebrochen werden. Für die Zusatzleistung der Schule entstehen den Talenten keine weiteren Kosten.

Die überbetrieblichen Kurse werden nicht durch die Berufsfachschule, sondern durch die Organisationen der Arbeitsweit (OdA) organisiert. Die Informationen dazu sind bei den Berufen publiziert.

Kollidieren Betriebsferien, Familienferien, sportliche Aktivitäten, J+S-Kurse oder wichtige Anlässe im Betrieb mit dem Unterricht am bzemme, können Lernende mindestens zwei Wochen vor der gewünschten Abwesenheit ein Gesuch für voraussehbare Absenz einreichen. Dieses muss durch die Berufsbildnerin / den Berufsbildner und die gesetzliche Vertretung unterzeichnet sein.

Pro Semester wird in der Regel nur ein Urlaub bewilligt.

Die Lernenden erhalten nach jedem Semester ein Semesterzeugnis. Der Lehrbetrieb erhält ebenfalls nach jedem Ausbildungssemester ein Zeugnis per Post zugeschickt.